Der moderne grenzüberschreitende Güterverkehr in der Europäischen Union unterliegt einem stetigen Wandel. Ein zentrales Instrument zur Durchsetzung neuer Vorschriften ist der intelligente Tachograph der zweiten Generation – der G2V2. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Einführung dieser neuen Geräte, zum Zeitplan sowie zu den Vorteilen für Transportunternehmen.
Neue Technologie auf der Straße: Was ist G2V2?
Der G2V2-Tachograph ist keine neue Erfindung, sondern eine Weiterentwicklung des bisherigen G1-Modells. Seine Einführung ist ein zentraler Bestandteil des Mobilitätspakets der EU. Die wichtigsten Unterschiede betreffen die erweiterten Funktionen und die erhöhte Datensicherheit. Der G2V2 nutzt fortschrittliche digitale Technologien wie Satellitenortungssysteme (GNSS) und Nahbereichskommunikation (DSRC).
Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:
- Automatische Grenzübertrittsregistrierung: Der G2V2 zeichnet automatisch das Passieren einer Landesgrenze auf – manuelle Einträge sind nicht mehr erforderlich. Diese Funktion ist entscheidend für die Einhaltung der Regeln zur Kabotage und Entsendung von Fahrpersonal.
- Manipulationssichere Standortdaten: Dank der Authentifizierung des Galileo-Signals mittels OSNMA-Technologie ist der Standort gegen Spoofing-Angriffe geschützt – also gegen gezielte Manipulationen der Fahrzeugposition.
- Erweiterte Remote-Kontrollen (DSRC): Kontrollbehörden können per Funk mehr Informationen aus dem Tachographen auslesen – etwa zu aktuellen Verstößen gegen Lenkzeiten – ohne das Fahrzeug anhalten zu müssen. So lassen sich gezieltere Straßenkontrollen durchführen.
Zeitplan der Einführung
Die Einführungspflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist inzwischen vollständig umgesetzt – jedoch erfolgte die Umstellung in mehreren Phasen. Die Fristen hingen vom Erstzulassungsdatum sowie vom jeweils verbauten Gerätetyp ab:
- Seit dem 21. August 2023:
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 t, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden, müssen mit einem G2V2-Tachographen ausgestattet sein. - Bis zum 31. Dezember 2024:
Fahrzeuge mit analogen oder älteren digitalen Tachographen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mussten umgerüstet werden. Eine Übergangsfrist wurde bis zum 28. Februar 2025 eingeräumt. - Bis zum 19. August 2025:
Dies ist der endgültige Termin für die Nachrüstung aller internationalen Fahrzeuge, die bisher mit einem intelligenten Tachographen der ersten Generation (G1) ausgestattet waren.
Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Deutschland drohen Transportunternehmen Bußgelder von bis zu 1.700 EUR. Dem verantwortlichen Fuhrparkleiter kann ein persönliches Bußgeld von 600 EUR auferlegt werden. Darüber hinaus sind die Kontrollbehörden befugt, Fahrzeuge stillzulegen und Fahrzeugscheine für bis zu 7 Tage einzuziehen.
Chancen und Herausforderungen für die Branche
Auch wenn die Einführung des G2V2 mit Kosten verbunden ist, bringt sie langfristig klare Vorteile für Unternehmen der TSL-Branche. Exakte Daten zu Arbeitszeiten und Standorten ermöglichen eine effizientere Flottensteuerung und helfen, operative Kosten zu optimieren – zentrale Aspekte, an denen wir bei MAKO TSL kontinuierlich arbeiten.
Gleichzeitig sieht sich die Branche mit Herausforderungen konfrontiert. Die bedeutendste ist der hohe Anfangsaufwand für Anschaffung und Einbau der neuen Geräte. Bei MAKO TSL haben wir die Umrüstung unserer Fahrzeuge frühzeitig geplant, um Engpässe in Werkstätten und mögliche Preissteigerungen zu vermeiden. Ebenso wichtig ist die Schulung von Fahrpersonal und Disponenten in den neuen Funktionen, um einen reibungslosen und regelkonformen internationalen Verkehr zu gewährleisten.
Speditionen, die die Umrüstung hinausgezögert haben, setzen sich unnötigen Risiken aus. Letztlich sollte der G2V2-Tachograph nicht nur als kostspielige Pflicht betrachtet werden – sondern als strategische Investition in die Digitalisierung und Effizienzsteigerung des Unternehmens.